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SORGERECHT

Wir beraten und vertreten Sie, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in den Bereichen des Sorgerechts.

Geht es um das gemeinsame Sorgerecht oder dessen Übertragung auf einen Elternteil allein? Haben Sie Fragen zur Entziehung des elterlichen Sorgerecht oder geht es um Sorgerechtsthemen wie Aufenthaltsbestimmung, Grenzsperre, Personensorge, Vermögenssorge und Gesundheitssorge.

Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung; vereinbaren Sie ein Beratunggespräch.

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EINIGE INFORMATIONEN

Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl des Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.

In der Regel wird die elterliche Sorge von den Eltern gemeinsam ausgeübt. Aber auch nach einer Trennung und Scheidung geht das Gesetz davon aus, dass beide Elternteile grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht behalten. Da das Kind nach einer Trennung entweder bei der Mutter oder bei dem Vater lebt, wird für die Ausübung der gemeinsamen elterliche Sorge in der Praxis danach unterschieden, ob Angelegenheiten des täglichen Lebens oder Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind zu regeln sind.

Bezüglich der Angelegenheiten des täglichen Lebens kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Entscheidungen selbständig so treffen, wie er es für das Wohl des Kindes am besten hält. Über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können die Eltern hingegen nur gemeinsam entscheiden, dies sind z.B. Entscheidungen über die Art der Schule, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes, Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel.

Die Übertragung des Sorgerecht nur auf ein Elternteil erfolgt durch Beschluss des Familiengerichts. Eine solche Entscheidung beurteilt sich in erster Linie danach, ob die alleinige elterliche Sorge dem Wohl des Kindes am besten gerecht wird und ob die alleinige elterliche Sorge gerade dieses Elternteils die beste Lösung ist. Kriterien des Gerichts sind hierbei, ob sich der Vater oder die Mutter zur Erziehung und Betreuung eignet, besteht Stabilität und Kontinuität in den Erziehungsverhältnissen, wie ist die Bindung des Kindes zu dem Elternteil, den Geschwistern oder sonstigen Bezugspersonen und letztlich, was will das Kind.

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