FAMILIENRECHT
Wir sind seit nunmehr 20 Jahren im Bereich des Familienrechts tätig. Frau Rechtsanwältin Wiedner ist darüber hinaus „Fachanwalt für Familienrecht“.
Leistungen im Familienrecht
Scheidung
Scheidungsverfahren (einverständlich und streitig)
mit allen Folgesachen (Zugewinn, Unterhalt)
außergerichtliche Streitbelegung
Eheverträge / Scheidungsvereinbarungen
Vermögen/Zugewinn
Zugewinn / Zugewinnausgleich
Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums; Darlehen
Ausgleichsansprüche (Ehegatte, Kinder, Schwiegereltern)
Rückforderung von Schenkungen
Unterhalt
Unterhalt des Ehepartners während der Trennung
Unterhalt des Ehepartners nach der Scheidung
Unterhalt der nicht verheirateten Kindesmutter
Unterhalt der Eltern gegenüber den Kindern
Kindesunterhalt
Unterhalt minderjähriger Kinder
Unterhalt volljähriger Kinder
Unterhalt im Wechselmodell
Abänderung von Unterhaltstiteln
Sorgerecht
gemeinsames und alleiniges Sorgerecht
Entziehung elterliche Sorge
Aufenthaltsbestimmung; Grenzsperre
Personensorge, Vermögenssorge, Gesundheitssorge
Umgangsrecht
Umgangsvereinbarungen und gerichtliches Verfahren
Umgang mit einem Elternteil
Einrichtung Wechselmodell
Umgang mit den Großeltern
Weitere Schwerpunkte im Familienrecht
Vermögensauseinandersetzung
Hausratsteilung; Zuweisung Ehewohnung
Vaterschaftsanfechtung, Abstammung und Adoption
Gewaltschutzverfahren
Im Bereich des Ehe- und Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Problemen, in Zusammenhang mit den ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Seite.
Unsere anwaltliche Beratung im Familienrecht beginnt bereits mit den Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden.
Auch Paaren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zu empfehlen, bereits vor oder während des gemeinsamen Zusammenlebens umfassende Regelungen zu treffen, z.B. vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen oder bei Miteigentum, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrechte bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Regelungen etc.
Von erheblicher Bedeutung sind sodann die mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Probleme, die in der Regel eine Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfordern, insbesondere in den Bereichen Scheidungsrecht, Güterrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Diese Probleme können durch einvernehmliche Regelungen schonend für alle Beteiligten gelöst oder in gerichtlichen Verfahren einer Entscheidung durch das Gericht zugeführt werden. Unsere Beratung zielt zunächst auf die Vermeidung kostenintensiver, langwieriger und insbesondere für die gemeinsamen Kinder nachteiliger gerichtlicher Verfahren ab. Wenn es notwendig ist, werden wir Ihre Interessen jedoch mit der gebotenen Härte und Entschlossenheit auch gerichtlich durchzusetzen wissen!